Kreistag und Gemeindeversammlungen jetzt auch per Videoschalte

Veröffentlicht am 15.04.2020 in Kommunalpolitik

Die Kreistage in Brandenburg und die Vertretungen von Gemeinden und Städte können jetzt auch über Videokonferenzen und Telefonschaltungen tagen und Beschlüsse herbeiführen. Der Landtag in Potsdam hat heute Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage“ (Drucksache 7/991) mit großer Mehrheit beschlossen. Die Koalition aus SPD, CDU und Grüne hatten die Vorlage eingebracht.

Mit dem zeitlich begrenzten Gesetz ist eine Voraussetzung geschaffen, die Kommunalparlamente und -gremien in Corona-Krise beschlussfähig zu halten: Bisher konnten sie sich gar nicht oder nur eingeschränkt treffen. Mit dem Notlagengesetz werden befristete und klar definierte Ausnahmen von der Kommunalverfassung zugelassen. Eine Voraussetzung, um Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene zu sichern. Der Sprecher der SPD-Fraktion für Kommunalfinanzen, Andreas Noack, erklärt dazu:

„Die Entscheidungen auf kommunaler Ebene bilden das Rückgrat unseres Gemeinwesens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir geben den Stadtverordneten, Gemeindevertretern sowie Kreistagsabgeordneten die Möglichkeit, statt vor Ort nun auch in Video- oder Telefonschaltkonferenzen zu tagen“.

Dabei blieben die Grundsätze der Öffentlichkeit und Transparenz ebenso gewahrt wie die Rechte der Minderheiten. Nur in äußersten Notfällen sollten unaufschiebbare Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren oder durch den Hauptausschuss getroffen werden. Noack: „Das Signal ist klar: Dem Landtag liegt die Beschluss- und Handlungsfähigkeit der kommunalen Demokratie am Herzen.“

 
 

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