KfW: Bedingungen für Schnellkredite gelockert

Veröffentlicht am 15.04.2020 in Wirtschaft

Die Hürden für die neuen KfW-Kredite sind gesenkt worden. Unternehmen erhalten auch dann Geld erhalten, wenn sie erstmals im Jahr 2019 Gewinn gemacht haben.

Somit können jüngere Unternehmen einen so genannten KfW-Schnellkredit erhalten, wenn sie erst im letzten Jahr die Gewinnzone erreicht hatten. Das teilte die staatliche Förderbank KfW mit. Bis jetzt gab es nur Geld, wenn Firmen in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 die Gewinnzone nachweisen können.

"Durch die Beantragungen bei der Hausbank ohne weitere Risikoprüfung erreicht die Hilfe schnell die Unternehmen und hilft so mit, die schweren Auswirkungen der Corona-Pandemie zu lindern", sagte der Chef der staatlichen Förderbank KfW Günther Bräunig. Dazu Jörg Vogelsänger, Landtagsabgeordneter und haushaltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag: "Jedes Unternehmen, das die Wirtschaftskrise durchsteht, bietet auch in Zukunft Arbeitsplätze an und zahlt Steuern".

Die Kredite stehen mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten bereit und sind für kleinere Anschaffungen und die laufenden Kosten gedacht. Sie müssen mindestens seit 1. Januar 2019 auf dem Markt aktiv sein. Auch darf keine wirtschaftliche Schieflage zum 31.12.2019 vorliegen. Der Bund übernimmt das komplette Risiko bei Darlehen bis 800.000 Euro.

 
 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

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