Für Künstler stehen ab 31. März 2021 wieder Mikrostipendien in Höhe von 4.000 Euro bereit. Insgesamt stehen 4 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge für die Corona-Kulturhilfe müssen direkt an das Brandenburger Kulturministerium gerichtet werden.
Für Künstler stehen ab 31. März 2021 wieder Mikrostipendien in Höhe von 4.000 Euro bereit. Insgesamt stehen 4 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge für die Corona-Kulturhilfe müssen direkt an das Brandenburger Kulturministerium gerichtet werden.
Freischaffende und hauptberufliche Künstler (m/w/d) aus Brandenburg dürfen ab 31. März 2021 erneut Mikrostipendien beim Kulturministerium beantragen. Der Landtagsabgeordnete Ludwig Scheetz: „Sie erhalten das Geld für künstlerische Projekte, die sie im Antrag skizzieren müssen. Diese Unterstützung ihrer künstlerischen Arbeit ist sehr wichtig, da es die Möglichkeit schafft, kreativ tätig zu sein, trotz geschlossener Bühnen und Säle“.
So könnten sie künstlerisch tätig sein und beispielsweise Programme vorbereiten, die sie hoffentlich bald einem Publikum präsentieren dürfen. Sie könnten Werke schaffen, die in wenigen Monaten vielleicht eine Ausstellungshalle schmücken.
„Sie erhalten die finanziellen Mittel für das, was sie am liebsten machen und gerade nur sehr eingeschränkt möglich ist: Künstlerisch tätig sein“, so Scheetz. Jedes Stipendium beläuft sich auf 4.000 Euro. Insgesamt stehen vier Millionen Euro zur Verfügung. Auf diesem Weg können 1.000 Künstler in ihrer Kreativität gefördert werden.“
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