Die bayerische Staatskanzlei ist im bundesdeutschen Polit-Spektakel immer für eine Überraschung gut. Besonders zum Treffen der Christsozialen im Januar eines neuen Jahres im malerischen Kloster Seeon. Anno 2026 hat sich MP Markus Söder das gesamte Bundesgebiet für seinen (üblichen) Rundschlag ausgesucht. Er fordert eine Fusion der Länder. Bayern wolle schließlich nicht für ewig der Zahlmeister im Länderfinanzausgleich sein. (Selbst die größtenteils plumpe Internet-Umfrage Civey ist inzwischen auf den Zug aufgesprungen und fragt nach, 16.01.2026.) (Von Hajo Guhl)
Besonders die Länder nördlich der Rhein-Main-Donau (Knödel-Linie) haben es ihm angetan. Also weg mit den Stadtstaaten HH, HB, fort mit dem Saarland. Brandenburg möge sich Berlin einverleiben oder umgekehrt. Bescheidenheit gehört ohnehin nicht zu den bajuwarischen Tugenden, schließlich heisst es „Mir san mir“.
Vergessen sind die Zeiten bis Mitte der Siebziger Jahre von den reichen Bundesländern Zuschüsse kassierte, um den Agrarstaat zum High-Tech-Standort aufzupäppeln.
Länder-Reform im Grundgesetz
Eine Fusion der Bundesländern ist im geltenden Grundgesetz tatsächlich: Die Neuordnung/Neugliederung der Bundesländer ist im Grundgesetz vor allem in Artikel 29 GG („Neugliederung des Bundesgebietes“) geregelt. Dort steht der Grundsatz, dass das Bundesgebiet neu gegliedert werden kann, und es werden Kriterien (u. a. Leistungsfähigkeit der Länder, geschichtliche/kulturelle Zusammenhänge, Raumordnung) sowie das Verfahren (Bundesgesetz und – grundsätzlich – Volksentscheid) beschrieben.
Daneben gibt es Sonderregelungen:
Art. 118 GG: Sonderweg für die Neugliederung im Gebiet Baden / Württemberg (historische Sonderbestimmung).
Art. 118a GG: Sonderweg für eine mögliche Neugliederung Berlin/Brandenburg, abweichend von Art. 29.
Ergänzend (als „Leitplanke“) ist Art. 79 Abs. 3 GG wichtig: Er schützt die bundesstaatliche Gliederung an sich (Deutschland muss ein Bundesstaat mit Ländern bleiben), garantiert aber nicht den Bestand jedes Landes in seinen heutigen Grenzen.
Synergien in der deutschen Verwaltung?
Markus Söder erzählt nun (wieder einmal) nichts Neues. Soll Deutschland weniger Bundesländer haben? Notorisch klamme Länder oder (zu kleine) Staaten sollten zusammengelegt werden, dann würde sich die Effizienz schon einstellen.
Das erinnert stark an die einst gefeierten Synergie-Effekte. Eins und Eins ergäben drei! Hieß es. Bei vielen Firmenfusionen ergaben die merkwürdige Addition nie Ergebnisse. Siehe Daimler-Benz + Chrysler (1998; später rückabgewickelt/verkauft 2007), Karstadt-Kaufhof fusionierte wg. Synergien von 200 – 300 Mio Euro, die Pleite war nicht aufzuhalten.
Bei der Länderfusion klingt es ähnlich: „weniger Länder => weniger Verwaltung => mehr Effizienz“. Mal schauen, was beim aktuellen angestrebten Bürokratie-Abbau sich als "Synergie-Effekt" in der deutschen Verwaltung überhaupt einstellt...
Unter dem Stichwort „Neugliederung des Bundesgebietes“ existieren seit Jahren etliche Landkarten und vor allem drei Modelle, die als realistisch eingestuft werden könnten.
Deutschland reduziert auf zehn Länder.
Fusionieren sollen:
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Berlin + Brandenburg
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Sachsen-Anhalt + Thüringen
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Niedersachsen + Bremen
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Rheinland-Pfalz + Saarland
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NRW, Bayern und Baden Württemberg Hessen bleiben erhalten, ebenso Sachsen
„Osten neu sortieren“
Fusionieren sollen:
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Schleswig-Holstein + Hamburg + Mecklenburg-Vorpommern
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Berlin + Brandenburg + Sachsen-Anhalt
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Sachsen + Thüringen
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Niedersachsen + Bremen
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Rheinland-Pfalz + Saarland
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NRW, Bayern und Baden Württemberg, Hessen bleiben erhalten.
Neun Länder sollt ihr sein
Fusionen in diesem Modell:
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Schleswig-Holstein + Hamburg + Mecklenburg-Vorpommern
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Sachsen + Sachsen-Anhalt
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Rheinland-Pfalz + Saarland
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Hessen + Thüringen
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Berlin + Brandenburg
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Niedersachsen + Bremen
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NRW, Bayern und Baden Württemberg bleiben erhalten.
Warum dieses Modell spannend ist: Hier entstehen große, relativ balancierte Flächenländer.
Die große Frage: Macht das Volk überhaupt mit?
Selbst wenn sich Ministerpräsidenten einigten: Eine Neugliederung bräuchte die Zustimmung des Bundestages, des Bundesrates und Volksentscheide in den beteiligten Ländern.
Doch machen eingefleischte Lokalpatrioten das überhaupt mit? Hier würde die Mehrheit der Stimmen reichen – aber nur, wenn ein Quorum (Mindestteilnahme) erreicht würde. Siehe die vergebliche Vereinigung von Berlin und Brandenburg im Jahre 1996 (letztere Bewohner verweigerten sich).
Alternativen
Von kompetenter Seite (Experte) bin ich auf eine weitere Möglichkeit der Länder-Reform hingewiesen: Die Verkleinerung der der Bundesländer Bayern, Baden-Würtemberg und Nordrhein-Westfalen.
Im Falle des bajuwarischen Freistaates bietet sich eine Entlassung von Ober- Mittel- und Unterfranken in eine gemeinsame Unabhängigkeit an. Ebenso könnte der Bayerische Teil Schwabens mit dem Baden-Würtembergischen Gebiet zu einem eigenen Bundesland funsionieren. Das Allgäu könnte sich mit den anderen allemannischen Regionen auf deutschen Staatsgebiet fusionieren. Ober- Nieder- und Altbayern bildeten dann den Kern eines wahrhaft eigenständigen Bayern....