Ukrainische Führerscheine ohne zeitliche Befristung

Veröffentlicht am 14.09.2022 in Allgemein

Ukrainische Führerscheine unterliegen keiner zeitlichen Befristung von sechs Monaten, wie dies nach geltendem Recht eigentlich der Fall gewesen wäre. Zu dieser Feststellung kommt die Landesregierung nach einer Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Johannes Funke im Brandenburger Landtag.

Zugrunde liegt der Klarstellung eine EU-Regelung, erklärte Verkehrsminister Guido Beermann. „Geknüpft an den besonderen Schutzstatus gemäß des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine werden die nach ukrainischem Recht ausgestellten Fahrerdokumente von allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.“ Die Regelung sei seit Juli 2022 in Deutschland rechtskräftig. Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung werde keine gesonderte nationale Regelung mehr benötigt, so die Landesregierung. 

Johannes Funke stellte die Anfrage, da es in dieser Sache verschiedene Irritationen gab und die erste große Flüchtlingswelle aus der Ukraine sechs Monate zurückliegt. Gerade im ländlichen Raum hätte es viele Ukrainer betroffen, weil hier viele eine Unterkunft gefunden haben und auf die individuelle Mobilität angewiesen angewiesen sind. Einige haben Arbeit in Landwirtschafts- oder Gärtner-Betrieben angenommen, in denen ein gültiger Führerschein Voraussetzung ist.

 
 

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