Eine Kopplung der Zuwendungsbescheide an finanzielle Mindesthonorare solle dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation freischaffender Musiker und Vokalsolisten nachhaltig zu verbessern. „Es freut mich zudem sehr, dass es uns gelungen ist, eine fraktionsübergreifende Verständigung hierüber zu erzielen. Gerade freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind häufig mit der Situation konfrontiert, dass sie bei ihren Engagements keine auskömmlichen Löhne erhalten. Das wollen wir ändern“, so Ulrike Liedke.
Brandenburg geht damit einen großen Schritt voran, betont die Kulturexpertin der SPD im Landtag: "Die neue Regelung sichert nicht nur das großartige Qualitätsniveau der dargebotenen Musik landesweit. Sie stärkt zugleich die kulturelle Attraktivität, vor allem in den ländlichen Regionen Brandenburgs.
Mit dem Doppelhaushalt 2019/20 des Landes soll zudem zur langfristigen Sicherung der Theater und Orchesterlandschaft ein neuer Finanzierungsschlüssel eingeführt werden. Vorgesehen ist eine anteilige Finanzierung aus Landesmitteln (50 Prozent) sowie aus dem Finanzausgleichgesetz (30 Prozent) und durch die Gebietskörperschaft (20 Prozent).