Blitzmarathon: Polizei geht gegen Raser vor

Veröffentlicht am 20.04.2021 in Verkehr

Auf Brandenburgs Straßen sind 2020 bei so genannten Geschwindigkeitsunfällen 64 Auto- oder Motorradfahrer gestorben. Das entspricht fast die Hälfte aller Verkehrstoten (140) . In den Protokollen heißt es überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit. Die Polizei geht deshalb am Mittwoch zum achten Mal mit einem Blitzmarathon oder europäisch “Speedmarathon” gegen Raser vor.

Bußgeld und Fahrverbote drohen

Der Blitzmarathon beginnt am Mittwoch um 6:00 Uhr in der Früh und endet 24 Stunden später am Donnerstag. Das erklärte Ziel des achten Mal Kontroll-Kampagne ist es, alle Verkehrsteilnehmer wachzurütteln, sich unbedingt an die Tempolimits zu halten, so die Begründung. In Deutschland beteiligen sich neben Brandenburg nur die Bundesländer Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg an der europaweiten Aktion.
Vor allem an Landstraßen wird geblitzt

Die Verkehrswacht steht dabei an der Seite der Polizei wenn es gilt, den Kontrolldruck zu erhöhen um bei den Verkehrsteilnehmern (m/w/d) Gefahrenbewusstsein und Regelkonformität zu stärken. „Es ist ein gutes Zeichen, dass Brandenburg morgen, am 21.4.21 beim europaweiten 24-Stunden Kontrolltag „Speedmarathon“ dabei ist“, so Jörg Vogelsänger. „Der Handlungsbedarf an Kontrollen und leider auch aus daraus folgenden repressiven Maßnahmen bleibt hoch, gerade in Brandenburg, wie die Unfallzahlen des Jahres 2020 beweisen“.

Wer beim Blitzmarathon mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Landstraßen erwischt wird, dem drohen die üblichen Sanktionen nach der Straßenverkehrsordnung, mit anderen Worten Bußgelder, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und Fahrverbote.

Neuer Bußgeldkatalog ist gerechtfertigt

Der Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg Jörg Vogelsänger begrüßt auch den neuen Bußgeldkatalog. „Endlich herrscht Klarheit und die Folgen des nicht rechtskonformen Beschlusses aus 2020 wurden getilgt“. Die am 15. April 2021 auf der Verkehrsministerkonferenz beschlossenen Bußgelder sollen noch vor der nächsten Bundestagswahl in Kraft treten. Zuvor muss jedoch noch der Bundesrat der neuen StVO zustimmen.

 
 

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