Abschießen von Wölfen im Jagdgesetz regeln

Veröffentlicht am 13.09.2023 in Umwelt

Für die Aufnahme des Wolfs als geschützte Raubtierart in ein überarbeitetes  Jagdgesetz von Brandenburg setzt sich der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg, Wolfgang Roick ein. Er orientiert sich am erfolgreichen Modell Schwedens, welches er kürzlich im Rahmen einer Informationsreise selbst erleben konnte.

"In Schweden wird die Population des Wolfes gemäß europarechtlicher Vorgaben effektiv geschützt, während gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu begrenzen", erklärt Roick.

Der Wolf, der nach jahrzehntelanger Abwesenheit nun wieder in deutschen Wäldern heimisch geworden ist, sei ein bedeutsames Element des Ökosystems. Seine Rückkehr trage positiv zur Artenvielfalt bei und unterstütze die natürliche Regulierung von Wildtierpopulationen. Trotzdem stellten die Anwesenheit von Wölfen auch Herausforderungen dar.

Roick betont weiterhin: "Die vorgeschlagene Gesetzesänderung stellt sicher, dass Wölfe weiterhin geschützt sind." Gleichzeitig würden effektive Maßnahmen zur Schadensvermeidung erlaubt. Durch die Aufnahme ins Jagdrecht könnten Jäger zu wichtigen Partnern im Wolfsmanagement werden, da sie über die notwendige Ortskenntnis und Sachkunde verfügen, um schadenstiftende Wölfe zeitnah zu entnehmen. Dies würde helfen, schädliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu minimieren, das individuelle Sicherheitsgefühl zu erhöhen und einen weiteren Akzeptanzverlust für den Wolf zu verhindern. Roick: "Dieser Ansatz wird inzwischen von vielen Experten unterstützt, da er einen ausgewogenen Schutz der Tierwelt und der landwirtschaftlichen Interessen gewährleistet."

Hintergrund

Derzeit sind Wölfe in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt. Das bedeutet: Sie dürfen nicht bejagt werden. Dies hat auch in Brandenburg zu erheblichen Konflikten geführt, insbesondere wenn es um den Schutz von Weidetieren geht.

Im Monitoringjahr 2022/23 sind nach DBBW  (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) in Deutschland) 119 Wolfsterritorien bekannt. Es gab Nachweise für 94 Rudel, 10 Paare und 15 territoriale Einzeltiere. In 89 Rudeln konnte Reproduktion nachgewiesen und mit insgesamt 319 Welpen bestätigt werden. Die Wölfe kamen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg: Rudel 33 (Jahr 2022-2023), Rudel 47 Jahr 2021-2022) , Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen vor.
Im Jahre 2023 wurden insgesamt 105 Wölfe getötet oder tor aufgefunden. 78 starben bei Verkehrsunfällen, drei beim sogenannten Management - sprich Abschuss.

Die EU-Kommission hat wegen dieser inzwischen europaweit auftretenden Konflikte jüngst dazu aufgerufen, den rechtlichen Rahmen für Ausnahmen vom strengen Schutzsystem voll auszuschöpfen. "Die Aufnahme des Wolfes ins Brandenburgische Jagdrecht käme dieser Aufforderung nach", so Roick.

Schweden hat bereits ein erfolgreiches Modell des Wolfsmanagements etabliert. Wölfe sind dort ebenfalls geschützt, doch es gibt klare Richtlinien und Maßnahmen, um Angriffe auf Weide- und Haustiere zu verhindern. Diese umfassen unter anderem relativ unbürokratische finanzielle Entschädigungen für verlorene Tiere und gezielte Entnahmen (Abschüsse) von Wölfen bzw. Wolfsrudeln, die nachweislich Weide- oder Haustiere bedrohen.

 
 

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