
Die nächsten Wahlen zu einem neuen Bundestag sind nicht weit! Der 23. Februar 2025 kommt näher. Die Benachrichtigungen an die Wahlberechtigten werden gerade bundesweit versandt.
Aufbruch, Lebensfreude und Zuversicht! Die Begriffe gehören nicht unbedingt zu dem Vokabular, mit dem man die Grundstimmung zu Beginn des Jahres 2025 beschreiben kann.
Die Empörung vor einem Jahr um die rechten Allmachts-Phantasien in pseudo-bürgerlichen Hinterzimmern scheint weggewischt: Demokratie und Toleranz im Abseits?
Ein Überblick über die Wahlen in knapp vier Wochen.
Wie sieht es nun um die aktuellen Bundestags-Wahlen aus? Die Partei, die man in anderen Ländern als Neofaschisten einordnen würde, könnte in knapp einem Monat mit etwas 20 Prozent der Wählerstimmen in den Bundestag einziehen.
- Die Konservativen mit den dem weitgehend schweigenden Spitzenkandidaten stehen bei 30 Prozent. Obwohl das Rezept „Zurück in die Sechziger Jahre“ wirklich nicht schmecken kann.
- Die Sozialdemokraten kämen auf 14 – 16 Prozent, wenn die Aufholjagd ausfällt…
Die Konsequenzen können nicht begeistern. Schwarz-Rot oder Schwarz – Grün. (Beides geht! Aber der notwendige Aufbruch der Republik ist wohl nicht zu erwarten!)
Denken wir dran! Mit jeder Wahl ist es der Wähler, der einem Abgeordneten den Arbeitsplatz für die kommenden vier Jahre gibt. Und vor allem den Auftrag, ihn im Bundestag nach besten Wissen und Gewissen zu vertreten. Jede Stimme zählt…
Abschieben! Ausweisen! Rückführen! Mal ganz vorsichtig Genossen!
21 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Einwanderungsgeschichte!
In der jungen Generation sind es fast 40 Prozent mit „Migrationshintergrund“ – bald jeder und jede zweite von uns!
Es sind unsere Nachbarn, Kollegen, Verwandte und Bekannte! SPD-Chef Klingbeil fordert deshalb ein neue Migrationsdebatte: „Schwarz-Rot-Gold für alle“
Wie gehabt, hat bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 jeder zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wählt der/die Wahlberechtigte die Kandidatin oder den Kandidaten im Wahlkreis. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise.
Die Zweitstimme entscheidet über die Verteilung der Sitze im Bundestag an die Parteien, die in den Bundestag einziehen. Hier gilt Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge darauf wurde vor den Wahlen auf Parteitagen von den jeweiligen Parteien festgelegt. Soweit nichts Neues.
Doch: Nach der Wahlrechtsreform 2023 wird die Zahl der Abgeordneten gesetzlich auf 630 beschränkt. Und: Parteien müssen bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können.
Bis zu einem Drittel der Wähler, die zur Stimmabgabe ins Wahllokal gehen, ihren Stimmzettel daheim ausfüllen oder ihre Stimme verweigern, sollen das per Entscheidung aus dem Bauch heraus machen…
Ganz so resigniert sollten wir dem Durchmarsch der Rechten und der Konservativen nicht zuschauen. (Auch wenn’s schwer fällt, geht wählen) (gu)