Befugnis für Bundespolizei erweitert – Wichtigstes Instrument für Ostbrandenburg

Veröffentlicht am 09.05.2007 in Landespolitik

In der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages wurde eine für Ostbrandenburg wichtige Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes beschlossen.

Die bis zum 30.Juni 2007 befristete Befugnis der Bundespolizei, jede Person in Einrichtungen der Eisenbahn und auf Verkehrsflughäfen kurzfristig anzuhalten, zu befragen und zu verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen, wurde in eine feste Unbefristete Befugnis überführt. „Diese erweiterte Kontrollbefugnis der Bundespolizei hat sich auch gerade in unserer Grenzregion bewährt. Sie ist in den vergangenen Jahren als flexibles und effektives Instrument der Bundespolizei zur Bekämpfung der unerlaubten Einreise, der grenzüberschreitenden Kriminalität für die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung gerade auch im Hinblick auf den anstehenden Wegfall der Grenzkontrollen zu den östlichen Nachbarländern unverzichtbar geworden.“ so der Bundestagsabgeordnete Jörg Vogelsänger.

 
 

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