Neue Agrarpolitik Europas: Nachteile für Brandenburg?

Veröffentlicht am 06.06.2018 in Europa

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat sich für eine einheitliche Position der Bundesländer zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach dem Jahre 2020 ausgesprochen. Die Europäische Union hat deren Eckpunkte gerade vorgestellt. Auf Vorschlag von Vogelsänger hatten sich bereits im Januar 2018 die fünf neuen Bundesländer am Rande der Grünen Woche auf einem Treffen mit den Spitzen der fünf Landesbauernverbände auf zehn Punkte verständigt. Im Juni wird es eine Fortsetzung geben.

Um was geht es?

  • Möglichst schnell zwischen den Bundesländern zu einer einheitlichen Position der Bundesländer kommen, um so der Bundesregierung ein starkes Verhandlungsmandat in Brüssel zu geben.

  • Erhalt des so genannten Zwei-Säulen-Modells. Das sind Direktzahlungen an Bauern und die Förderung des ländlichen Raumes.

  • Eine neu eingeräumte Flexibilität in den Mitgliedstaaten bei der Mittelverwendung, um regional besser angepasste Programme anzubieten.

  • Die weitere Stärkung von Umweltaspekten in beiden Säulen der GAP.

Nachteile für Ostdeutsche Genossenschaften befürchtet

Bedauerlich, so Vogelsänger, dass die Kommission – wie schon bei jedem Wechsel der Förderperiode seit 1990 – wieder die altbekannte Groß-Klein-Diskussion aufmacht. Sie würde gerade die größeren bäuerlichen Familienbetriebe treffen würde. Das eigentliche Kriterium für eine nachhaltig wirtschaftende, umweltgerechte, flächendeckende und multifunktionale Landwirtschaft sind regional verankerte Agrarbetriebe. Diesem Anspruch können Mehrfamilienbetriebe (Genossenschaften) genauso gerecht werden wie bäuerliche Familienbetriebe.

Vogelsänger: „Das Anliegen, außerlandwirtschaftlichen Großinvestoren Fördermittel zu kürzen, wird von Brandenburg geteilt. Aber in der vorgeschlagenen Form zielen sie klar auf eine Benachteiligung der in den neuen Bundesländern gewachsenen Agrarstruktur – und dies lehnen wir ab. Denn in der Konsequenz bedeutet dies, dass Arbeitsplätze in der ostdeutschen Landwirtschaft und Betriebe, die seit 1990 auch mit Mitteln der EU mühselig konsolidiert werden konnten, verloren gehen“.

Fragen zu den Finanzen nach dem Brexit

„Es passt nicht zusammen, diese Themen als Schwerpunkte der europäischen Politik auszurufen und andererseits mit weniger Geld auszustatten“, so Minister Vogelsänger. Vor dem Hintergrund des Brexit sprach sich Vogelsänger dafür aus, den Vorschlag von EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger konstruktiv zu prüfen, das Budget der Europäischen Kommission in der kommenden Finanzperiode 2021 bis 2027 zu steigern.

Was bislang von Agrarkommissar Phil Hogan vorgelegt worden ist, muss sich an den hohen Ansprüchen, den sich die EU mit der Reform selber auferlegt, messen lassen. Da ist gleich an vorderster Stelle in der Kommission die Rede, „dass die GAP eine zukunftsorientierte Politik bleibt, die Betriebsinhaber und ländliche Gemeinschaften auch weiterhin unterstützt, zu einer nachhaltigen Entwicklung der EU-Landwirtschaft führt und die ehrgeizigen Ziele der EU in Sachen Umwelt- und Klimaschutz widerspiegelt.

Mehr Geld nach Brüssel

Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten ihren Beitrag von bisher 1 Prozent der Wirtschaftsleistung auf mindestens 1,13 Prozent erhöhen müssten. Diese Erhöhung ist unverzichtbar. Zudem muss die Gemeinschaftsaufgabe finanziell und inhaltlich gestärkt werden. Für ein Zusammenspiel von EU- und Bundesförderung muss das Jährlichkeitsprinzip bei der GAK abgeschafft werden.

Noch mehr Formulare für die Landwirte?

Breite Kritik gibt es an dem nicht eingelösten Anspruch, die Agrarförderung ab 2020 zu vereinfachen. „Für uns ist nicht erkennbar, dass die aktuell auf dem Tisch liegenden Vorschläge dazu beitragen, den Bürokratiedschungel zu lichten. Sie bedeuten nicht nur einen viel zu hohen Arbeitsaufwand für Landwirte und Antragsteller für Fördermittel in der ländlichen Entwicklung, sondern auch ein hohes Anlastungsrisiko, verbunden mit Rückzahlungen.“

Das Zehn-Punkte-Papier zur GAP

Für die Diskussionen zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik hatten sich die ostdeutschen Länder und die Landesbauernverbände im Januar auf folgende Schwerpunkte verständigt:

  • Bei der Fortentwicklung der GAP soll noch mehr als in der Vergangenheit der Grundsatz gelten: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen!

  • Die heimische Landwirtschaft auf der Grundlage regional verankerter Betriebe ist das Rückgrat für die Entwicklung der ländlichen Räume.

  • Die europäische Agrarpolitik mit ihren zwei Säulen muss inhaltlich weiterentwickelt werden, um ein Gleichgewicht zwischen der Unterstützung der Landwirtschaft, der ländlichen Entwicklung und den Umweltleistungen der Landwirtschaft zu gewährleisten.

  • Die Beibehaltung von Direktzahlungen bedeutet Planungssicherheit für die Betriebe und sichert Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

  • Eine Kappung von Direktzahlungen wird abgelehnt: Jeder Hektar ist und muss in der EU-Förderung gleich viel wert sein.

  • Sollte es zu einer Umverteilung von EU-Mitteln kommen, muss gewährleistet werden, dass dieses Geld in den jeweiligen Regionen verbleibt.

  • Die Stellung der landwirtschaftlichen Erzeuger in den Wertschöpfungsketten muss weiter gestärkt werden.

  • Ein Schwerpunkt der Weiterentwicklung der GAP muss sein, die Digitalisierung in der Landwirtschaft beziehungsweise in ländlichen Räumen zu unterstützen.

  • Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2020 bedarf einer deutlichen Vereinfachung der Förderverfahren sowie effektiver Schritte einer nachhaltigen Entbürokratisierung der EU-Agrarförderung.

 
 

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