Neues Elterngeld beschlossen

Veröffentlicht am 08.10.2006 in Familie

Der Deutsche Bundestag hat am 29. September 2006 das neue Elterngeld beschlossen. „Damit haben wir in der große Koalition die Richtung fortgesetzt, die in der vergangenen Legislaturperiode durch die damalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) zusammen mit der SPD- Fraktion eingeschlagen wurde“, so der Bundestagsabgeordnete Jörg Vogelsänger.

Das Elterngeld zum 1.1.2007 löst das bisherige Erziehungsgeld ab und ersetzt das durch die Kinderbetreuung entfallende Einkommen des Partners oder der/des Alleinerziehenden in Höhe von 67 Prozent. Die Dauer der Zahlung beträgt mindestens 12 Monate und für Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, 14 Monate. Widmet der/die andere Partner/in sich zusätzlich zwei Monate der Betreuung des Kindes, verlängert sich auch für Paare die Zahldauer auf 14 Monate.

Ein monatlicher Sockelbetrag von 300 Euro wird sowohl Alleinverdienerelternpaaren als auch ALG-II-Bezieherinnen/Beziehern 12 Monate lang gewährt. Dieser Sockelbetrag wird nicht auf ALG II angerechnet. Auch Studierende ohne eigenes oder mit geringem Einkommen können diesen Sockelbetrag beziehen. Für Spitzenverdiener ist die Lohnersatzleistung auf maximal 1.800 Euro monatlich begrenzt. Für Geringverdiener/innen mit einem Einkommen unterhalb von 1.000 Euro erhöht sich der Prozentsatz des Einkommensersatzes schrittweise von 67 auf bis zu 100 Prozent. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um einen Prozentpunkt. Das heißt, bei einem Einkommen von 800 Euro würden 77 Prozent ersetzt werden, also 616 Euro. Das ist sozial gerecht und ausgewogen.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass für das zweite und weitere Kind der Leistungssatz von 67 Prozent erhöht wird, gekoppelt an eine Mindesterhöhung um einen Festbetrag. Konkreter: Leben in einem Haushalt zwei Kinder unter drei Jahren oder drei und mehr unter sechs Jahren, soll das errechnete Elterngeld für das jüngste Kind um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht werden. Durch die 10-prozentige Erhöhung wird der Leistungssatz auf 73,7 Prozent für den Regelfall erhöht. Der Festbetrag von 75 Euro sichert, dass in jedem Fall die Mehrkindfamilie bei der Elterngeldberechnung besser gestellt und das Mindestelterngeld auf 375 Euro erhöht wird. Auch bei niedrigerem Nettoeinkommen bis 1.170 Euro monatlich bewirkt der feste Aufstockungsbetrag von 75 Euro, dass das Elterngeld überproportional erhöht wird. Damit wird dem Anliegen Rechnung getragen, ein niedriges Teilzeiteinkommen, das häufig durch die Betreuung der älteren Kinder bedingt ist, deutlich aufzustocken.

Ausführliches Infomaterial ist in den Wahlkreisbüros des Bundestagsabgeordneten Jörg Vogelsänger in Erkner, Fürstenwalde und Frankfurt (Oder) während der Sprechzeiten zu erhalten.

 
 

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