Die Landesregierung Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 4.Nov. 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ beschlossen. Für die Kommunen und Landkreise wichtig: Der Paragraph 7 mit Begründung. Hier befindet sich der Vorschlag zur Umsetzung des Sondervermögens.

