- Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Liefer- und Dienstleistungen und von Bauleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 3.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
- Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wird die Wertgrenze der Verhandlungsvergabe auf bis unterhalb des EU-Schwellenwertes (zurzeit 221.000 Euro) festgesetzt. Zuvor lag die Wertgrenze bei 100.000 Euro. Gleiches gilt für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.
- Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.
- Die bisher bis Ende 2025 befristete Sonderregelung für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Bauleistungen bei der Einrichtung und dem Betrieb von Geflüchtetenunterkünften wird um fünf Jahre verlängert – bis zum 31.12.2030.

