Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW im Brandenburger Landtag haben sich erfolgreich für den Erhalt des Familienleistungsausgleichs eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen steht nun fest: Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleichsgesetz bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten. Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen.
Um was geht es?
Der Entwurf der Landesregierung zu den Haushalten 2025 und 2026 sah die Streichung des § 17 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz und damit des Familienleistungsausgleichsgesetz vor. (Auch wenn der Name in die Irre führt. Es geht um Gelder, die das Land an die Kommunen überweist. Letztere können frei über die Zahlungen verfügen.)