Ab dem 1. Januar 2026 wird in weiteren Städten und Gemeinden in Brandenburg eine Mietpreisbremse oder eine Kappungsgrenze für Mieten gelten. Die Zahl der betroffenen Kommunen steigt zum Start in das neue Jahr auf 36. Damit leben rund ein Drittel aller Menschen in Brandenburg in einem Gebiet mit Vorschriften zur Regulierung von Mietpreisen leben. Das berichtet das Infrastrukturministerium in Potsdam.
Damit gewährleiste die Landesregierung einen lückenlosen Schutz für Mieterinnen und Mieter über den 31. Dezember 2025 hinaus, hieß es. Einstufungen gelten zunächst bis 2029.

