Zuzugsbeschränkungen für Flüchtlinge, Gastarbeiter und Migranten begleiten und seit der Nachkriegszeit. Den Vertriebenen aus Ostpreussen, Pommern und Schlesien wurden nach 1945 Wohnungen zugewiesen. DDR-Flüchtlinge durften bis 1961 im Westen Deutschlands auch nicht den Wohnsitz frei wählen. Gastarbeiter erhielten seit den 60er Jahren in Westberlin bis 1980 in ihren Pass: Zuzug nur in die Bezirke Kreuzberg ... gestattet. So galt es auch in westdeutschen Städten. Eine Erfolgsgeschichte? Am Anfang notwendig in der späteren Bundesrepublik eher Schikane. Nun soll eine "Wohnsitzauflage" in Brandenburg für Migranten gelten. (gu)
Dazu eine Erklärung aus der SPD-Landtagsfraktion:

