Heute bringt die (alte) Grundsteuer den Kommunen etwa 14 Milliarden jährlich ein. In Westdeutschland war sie zuletzt 1964 festgelegt worden, im Osten basiert sie auf Werte von 1935. Sie ist eine der ältesten Steuern überhaupt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuregelung gefordert.

